Kassenkredit

Was ist ein Kassenkredit?

Kassenkredit ist ein Begriff, den Sie sich als Sicherungsmittel zur Herstellung der Liquidität Ihrer Gemeinde oder Ortes vorstellen müssen, in dem Sie leben oder wohnen. Dieser Begriff beinhaltet zwar den Begriff Kredit, der Ihnen aber als Privatperson nicht zur Verfügung stehen wird. Betrachten wir einmal die Legal-Definition aus dem entsprechenden Gesetz. Die Gemeindeordnung der politischen Gemeinde ist ein Gesetz, dass den Begriff des Kassenkredit erfasst. Zur rechtzeitigen Erfüllung der Aufgaben, kann eine Gemeinde oder Stadt einen solchen Kassenkredit in Anspruch nehmen, damit etwa Löhne und Gehälter der Angestellten rechtzeitig bezahlt werden können. Hierzu gibt das Gesetz auch Auskunft über die Höhe. In der Praxis oder besser gesagt in der Realität, zeigt Ihnen dies eine Ermächtigung zur Aufnahme eines Überziehungskredit. Direkter bezeichnet, entsteht diese Situation dann bei einer Gemeinde oder einer Stadt, wenn nicht genügend Einnahmen vorhanden sind, damit die wichtigsten Aufgaben erledigt werden können. Dieser Kassenkredit ist mit Ihrem Dispositionskredit zu vergleichen, Kassenkredit kommen aber nur bei politischen Gemeinden und Städten zur Anwendung.

Die reale Betrachtung des Kassenkredit

Wie Sie jetzt wissen, handelt es sich beim Kassenkredit um einen Ausnahme Kredit. Jede Gemeinde und Stadt hat einen Haushaltsplan. Hier werden alle Ausgaben und Einnahmen erfasst. Die politischen Gremien beschließen im Rahmen der Selbstverwaltung dieses Zahlenwerk, damit den Bürgern deutlich wird, welche Leistungskraft die Steuereinnahmen ergeben. Gemeinden und Städte wirtschaften mittlerweile zwar nach dem kaufmännischen Prinzip, sind jedoch gehalten keine wirtschaftlichen Gewinne zu erzielen. Kosten und Belastungen der Gemeinde sollen immer über die Einnahmen gedeckt sein. Jedoch kann es vorkommen, dass die Planung in der Realität nicht den Vorgaben des Haushaltsplan entspricht. Damit aber alle laufenden Ausgaben der Stadt oder Gemeinde erledigt werden können, hat das Gesetz den Kassenkredit vorgesehen. Hierzu gibt es genaue Regelungen, denn eine Gemeinde oder Stadt soll nicht nur von diesen Krediten abhängig und aktiv sein. Die entsprechenden Aufwendungen dieser Mittel und der Nachweis, wird im entsprechenden Verwaltungshaushalt aufgeführt. Der Kassenkredit wird als Darlehen einfach bei einer Bank genommen. Jedoch muss die Gemeinde oder Stadt das günstigste Angebot der Banken suchen, damit Kosten so niedrig wie möglich gehalten werden. Die Zinsen für einen Kassenkredit orientieren sich meist an den Diskontsätzen und Zinssätzen die am allgemeinen Kapitalmarkt für diese Summen bezahlt werden müssen.

Bankrechtliche Klassifizierung der Kassenkredite

Kassenkredite können alle üblichen Banken ausgeben und an die Gemeinden und Städte gewähren. Viele Städte leiden an hoher Verschuldung, damit ist aber der Kassenkredit nur ansatzweise gemeint. Hier geht es mehr um Investitionsschulden und die Finanzierung von langfristigen Darlehen. Früher konnte auch die Bundesbank solche Darlehen gewähren und Zeiten niedriger Zinsen, sind diese Überziehungskredite auch nicht mehr sol belastend wie in der Vergangenheit. Der Kassenkredit wird nur im Rahmen einer entsprechenden Kreditermächtigung aufgenommen und auch von den Banken so gewährt. Die Banken sind gleichermaßen gehalten, diese Kredite nicht ohne diese Genehmigung der Aufsichtsbehörden und der politischen Gremien zu gewähren. Kassenkredite bilden wie gesagt eine Ausnahme im Kreditwesen. Es handelt sich zwar um ganz normale Darlehen, mit Laufzeiten und Raten, jedoch können diese Kredite ohne weitere Vereinbarung auf dem Girokonto der Gemeinde oder Stadt geführt werden. Somit können die Gemeinden und Städte nicht einfach die Höhe dieser Kredite selbst bestimmen, denn das Gesetz hat hier Grenzen der Verschuldung festgelegt. Auch hier sieht das Gesetz Ausnahmen vor, denn vordergründig wird immer die Liquidität der politischen Kommune als Ziel festgelegt. So kann diese Höhe der Kassenkredite auch abweichend mit entsprechender Genehmigung einer Aufsichtsbehörde gewährt werden. Der eigentliche Kredit wird aber genau wie bei einem Privatkunden, von den Bankinstituten gewährt und auch die Bonität wird von der Bank begutachtet.

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